Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es sich somit um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft eines der beteiligten Rechtssubjekte. Es regelt Rechtsgeschäfte der Kaufleute untereinander und auch diejenigen bei denen nur auf einer Seite ein auftritt (§ 345 HGB ). An Kaufleute werden durch das Handelsrecht Anforderungen gestellt sie erhalten aber auch die einer schnelleren Geschäftsabwicklung. Da der Kaufmann im des Handelsrechts weniger Schutz benötigt als der sind im HGB einige Schutzrechte gegenüber dem gelockert. Weiterhin geht das Handelsrecht von der jeder Tätigkeit aus hierzu braucht es nicht gesonderte Vereinbarungen.
Mit der Einrichtung typisierter Vertretungsregeln wie Prokura und Handlungsvollmacht im HGB ist es nicht nötig in jedem Einzelfall über die genauen Vertretungsberechtigungen kümmern. Durch die Einrichtung der Handelsregister kann sich jeder über grundlegende Daten den Geschäftsverkehr informieren.
Das Handelsrecht ist kein vollständiges eigenes sondern enthält ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen insbesondere des BGB . Das heißt die Vorschriften des BGB für Kaufleute nur subsidiär . Das Handelsrecht besteht aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und seinen Nebengesetzen wie dem dem gewerblichen Rechtsschutz und dam Gesellschaftsrecht
Vorläufer des Handlesrechts war das Allgemeine Handelsgestzbuch von 1861. Das Handelsrecht vom 10. 1897 trat gemeinsam mit dem BGB am Januar 1900 in Kraft. Zum 1. Juli wurde das Handelsrecht dann durch das Handelsrechtsreformgesetz an modernere Verhältnisse angepasst.