Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Dieser Artikel bezieht sich auf das Handelsregister der Bundesrepublik Deutschland . Für Österreich und die Schweiz siehe Handelsregister (Österreich) und Handelsregister (Schweiz).
Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen: Abteilung A enthält die Personengesellschaften und Einzelkaufleute sowie die juristischen Personen öffentlichen Rechts die Abteilung B die Kapitalgesellschaften . Die Anmeldung zur Eintragung oder Löschung in amtlich beglaubigter Form. Die Änderungen (sowie und Löschungen) werden im Bundesanzeiger und in der Regel in einer Tageszeitung bekanntgegeben.