Wie bei allen Berufskammern handelt es um eine Pflichtmitgliedschaft . Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts die durch das zuständige Wirtschaftsministerium des Landes errichtet wird. Dieses führt auch die über die Handwerkskammer. Als Organe der Handwerkskammer die Mitgliederversammlung (als Vollversammlung) die Ausschüsse und Vorstand vorgesehen.Die Satzung der Handwerkskammer wird durch die Vollversammlung oder geändert und durch das jeweilige Wirtschaftsministerium Viele Betroffene empfinden diese Pflichtmitgliedschaften in der als ungerechtfertigte Zwangsmaßnahme da sie der Ansicht für die nicht unerheblichen Beiträge keinen direkten daraus ziehen zu können.
Aufgaben der Handwerkskammer sind unter anderem:
die Interessen des Handwerks zu fördern für einen gerechten Ausgleich der Interessen der Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen
die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen
regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des zu erstatten
die Handwerksrolle zu führen
die Berufsausbildung zu regeln
eine Lehrlingsrolle zu führen
Prüfungsvorschriften zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür errichten
Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu
Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen
Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen zu vereidigen
die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und ihnen dienenden Einrichtungen insbesondere das Genossenschaftswesen zu
Wieweit die Stützung und Förderung des für den einzelnen Betrieb positiv spürbar ist leider oft fraglich.
Es erscheint auch durchaus berechtigt die des Handwerks als eine moderne Variante des Zunftwesens zu sehen. Die Zunftordnungen bildeten in damaligen Zeit ein mit der politischen Ordnung regional unterschiedliches System der Marktabschottung gepaart mit damals fehlenden Sozialsicherungssystem des Handwerks. Die Zugehörigkeit Zunft war zwar nicht flächendeckender Zwang aber andauernde wirtschaftlich erfolgreiche Ausübung handwerklicher Tätigkeit war (und dies gilt ganz besonders in den ohne die Zunftzugehörigkeit nicht möglich.
Mit den im neunzehnten Jahrhundert einsetzenden wirtschaftlichen und technischen Veränderungen breitete sich schrittweise Gewerbefreiheit aus. Durch die Verschärfung der alten von 1731 unter dem Nationalsozialismus wurde wieder Standesdenken durch die Einführung der "Arisierung" und "Großen Befähigungsnachweises" (Meisterbrief) gestärkt. Die heute bestehende baut in wesentlichen Teilen auf dieser überarbeiteten des 3. Reiches auf und führt deren Gedankenansätze fort.
Inwieweit sich hier typisch staatsdeutscher Regulierungswille Ausdruck mangelnden Vertrauens in die selbstregulierenden Kräfte Arbeits- und Marktsysteme dauerhaft auf europäischer Ebene kann bleibt fraglich. Ein Rückzug des Staates eine einschreitende Kraft zum Schutz vor Missbrauch Benachteiligung Gefährdung von Leben und Gesundheit etc. hier zumindest überlegenswert.