Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Amt des Hausmeier ( lateinisch maior domus daher auch: "Majordomus") also Verwalters des Hauses zählt zu den Erzämtern des mittelalterlichen Hofes.
Dem Hausmeier oblag zunächst lediglich die des Hauses und des Hofes. Mit der ihrer Macht wurden sie Leiter der Regierungsgewalt. Amt wurde schließlich erblich und konnte nicht entzogen werden. Als Repräsentant des Königs traten sie vor dem Königsgericht auf. Rechtsstellung des Hausmeiers übertrug sich im Laufe Hoch- und Spätmittelalters auf den Hofmeister der generelle Vertretungsmacht des Fürsten an seinem Hof