Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes Heerschild nämlich als eine militärische Rangordnung entsprechend Fähigkeit Männer für einen Kriegszug bereitzustellen wird mittelalterlichen Texten abgewandelt und erhält schließlich im Teil des Sachsenspiegels des Eike von Repgow die Bedeutung Gliederung der feudalen Gesellschaft. Dort ist die Gesellschaft des Staates in sieben Heerschilde eingeteilt. Der erste ist der König oder Kaiser als oberster Darauf folgt der zweite Heerschild der von Bischöfen und Äbten des Reiches gebildet wird. dritten Heerschild stellen die weltlichen Fürsten vor den "freien Herren" also Adeligen keine Fürsten sind im vierten Heerschild. Der und sechste Heerschild wird von den schöffen- nicht schöffenbaren Freien gebildet also Nicht-Adeligen die Richteramt fähig (5. Heerschild) oder unfähig (6. waren. Über den siebten Heerschild bleibt der vage sowohl was dessen Zusammensetzung anbelangt als darüber ob er im eigentlichen Sinne einen darstellt. Ausgehend von dieser Gesellschaftseinteilung behandelt der dann die Lehnsrechtlichen Rechte und Pflichten der Heerschilde.