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Heilung (Rechtshandlung)


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Unter Heilung versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Formmangels . Die Nichtbeachtung der für eine Rechtshandlung Form führt in der Regel zur Nichtigkeit . Wenn dies nicht der Fall ist unter Umständen eine Heilung stattfinden das heisst Rechtshandlung wird doch noch wirksam.

Im öffentlichen Recht ist jedoch zu beachten dass ein Nichtbeachtung der Form rechtswidriger Verwaltungsakt grundsätzlich wirksam ist und bestandskräftig werden




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