Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Heimtücke bezeichnet ein Verhalten dass besonders verwerflich erscheint als dass es für andere nicht und nachteilig wirkt.
Die Heimtücke ist im deutschen Strafrecht ein sog. Mordmerkmal . Beim Vorliegen dieses Merkmals bei einer vorsätzlichen Tötung wird nicht von einem Totschlag (§ 212 StGB) sondern vom Mord (§ 211 StGB) gesprochen.
Nach weit verbreiteter Ansicht ist die im Strafrecht als bewusstes Ausnutzen der Arg- Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung zu Von der Arglosigkeit sind jedoch diejenigen Opfer die nicht fähig sind die feindliche Willensrichtung Angreifers zu erkennen (Kleinkinder und Säuglinge Ohnmächtige geistig oder psychisch Behinderte).
Das Bundesverfassungsgericht hatte an der Auslegung des Merkmals im § 211 StGB erhebliche Kritik geübt. wurden verschiedene Ansätze diskutiert: Zum einen wurde besonderer Vertrauensbruch zur Begründung des Merkmals gefordert. Rechtsprechung hat sich dem Meinungsstreit in der jedoch weitgehend durch die sog. Rechtsfolgenlösung entzogen. die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig gegenüber dem Unrecht der so kann die Strafe nach den Grundsätzen § 49 Abs. 1 S. 1 StGB werden.