Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Herrenhaus bezeichnet man die von Adeligen und Großgrundbesitzern bewohnten Gebäude soweit es sich dabei nicht um Schlösser handelt.
Insbesondere in Brandenburg fehlt gelegentlich eine klare Abgrenzung vom zum Herrenhaus; nicht nur umgangssprachlich sondern auch werden manche Herrenhäuser als Schloss bezeichnet so Beispiel das Schloss Blankensee .