Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Hinrichtung ist der Vollzug einer von den eines Landes ausgesprochenen Todesstrafe .
Im Deutschen Reich fand die Hinrichtung in einem umschlossenen statt. Teilnahmeverpflichtung bestand für zwei Personen des der ersten Instanz ein Gerichtsschreiber ein Gefängnisbeamter ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Der Ort in die Hinrichtung stattfand konnte zwölf ehrenwerte Bürger die freiwillig an der Hinrichtung teilnehmen konnten. sollten die früher übliche Öffentlichkeit darstellen die mit vielen unangenehmen Begleiterscheinungen einhergegangen war. Der und andere Personen (Geistliche Verwandte) konnten auf ebenfalls der Hinrichtung beiwohnen. Über den Vorgang stets ein Protokoll aufzunehmen.
Der Leichnam des Hingerichteten war den auszuhändigen die ihn ohne größere Feierlichkeiten zu hatten.
Schwangere oder geisteskranke Menschen durften nicht werden.