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Hobrecht-Plan


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Der Hobrecht-Plan ist die übliche Bezeichnung für den seinem Hauptverfasser James Friedrich Ludolf Hobrecht genannten und 1862 in Kraft getretenen Bebaungsplan der Umgebungen Berlins . Dieser sollte als Fluchtlinienplan die Führung Ring- und Ausfallstraßen und die Bebauung der Berlin Charlottenburg und fünf umgebender Gemeinden für die 50 Jahre regeln.

Inhaltsverzeichnis

Ausgangssituation

Im Zuge der Industrialisierung kam es auch in Deutschland zu Landflucht . Angelockt durch bessere Verdienstmöglichkeiten und ein Angebot an Arbeitsplätzen kam es in Berlin einem extremen Bevölkerungswachstum. Die Einwohnerzahl wuchs von ( 1800 ) auf 774.452 ( 1872 ). 1919 hatte Berlin 1.893.721 Einwohner.

Im selben Maße wie sich die erhöhte verschlechterten sich die hygienischen Verhältnisse die Versorgung der Bevölkerung und allem die Wohn- und Lebensbedingungen. Die meist Straßen und Gassen der Innenstadt waren dem kaum noch gewachsen die sich sprunghaft entwickelnde trug ihren Teil zur Luftverschmutzung bei – wer es sich leisten zog in die Vororte.

Planungsvorgaben

Die Notwendigkeit zur Verbesserung der städtische stieg mit zunehmendem Wachstum der Stadt weiter Neben der Verbesserung der Lebensverhältnisse durch technische hygienische Maßnahmen war vor allem eine Anpassung Verkehrs infrastruktur notwendig.

Im Auftrag des preußischen Innenministeriums sollte ab 1858 eine Planungskommission des Königlichen Polizeipräsidiums Pläne Verbesserung der Situation schaffen. Die Polizei war dieser Zeit als Baupolizei auch für Stadt- Infrastrukturplanung und Bauaufgaben zuständig. Vorsitzender der Kommission der junge Regierungsbaumeister James Friedrich Ludolf Hobrecht jüngerer Bruder des Reichstagsabgeordneten und späteren Oberbürgermeisters der Stadt Arthur Hobrecht.

Die Planung sollte in der Innenstadt Straßen verbreitern zu einem leistungsfähigem Straßennetz verbinden die Voraussetzungen für eine Kanalisation und Versorgungsleitungen für Strom Gas und schaffen. Auch für die schnell wachsenden Eisenbahnstrecken Bahnhöfe sollten Flächen vorgesehen werden. Entsprechend dem des Königs sollte das Stadtgebiet durch eine eingefasst und dazwischen eine Reihe von Radial- Ausfallstraßen angelegt werden. Dem König schwebten als die Pariser Straßenplanungen des Baron Georges-Eugène Haussmann Im Gegensatz zu diesen sollte in Berlin möglichst auf radikale Straßendurchbrüche durch historisch gewachsene verzichtet werden. Auch war der rücksichtslose Rückgriff private Flächen nicht möglich: alle in Anspruch Flächen mussten vom Staat erworben werden.

Nach der Kartographierung des Ist-Zustandes sollten bereits vorliegende Pläne und in die spätere Planung eingearbeitet werden. gehörten die Vorschläge zur Stadtplanung von Karl Friedrich Schinkel die Bebaungspläne von Johann Carl Ludwig von 1825 und 1830 und insbesondere die Stadtentwicklungspläne Peter Joseph Lennés der vor allem als Garten- und gearbeitet hatte und 1840 als einer der ersten einen Gesamtplan Berlin hinaus Projektierte Schmuck- und Grenzzüge von Berlin mit Umgebung erstellt hatte. Viele von Lennés Vorstellungen Ideen flossen in den Hobrecht-Plan ein. Eines wichtigsten Elemente war der schon von Schmid Ansätzen vorgesehene Generalszug eine Abfolge von Straßen Plätzen die heute als verkehrsreichste Ost-West-Verbindung vom in Charlottenburg bis zum Südstern in Neukölln reicht.

Der Hobrechtplan

Bedingt durch das rasante Wachstum der und die 1861 erfolgten Eingemeindungen war es großer Bedeutung dass die Planungen der Hobrecht-Kommission über die damals bestehende Stadtgrenze hinaus reichten. 1862 als Bebauungsplan der Umgebungen Berlins genehmigte Hobrecht-Plan umfasste in 14 Abteilungen bebaute und kartographisch erfasste unbebaute Land der Berlin und Charlottenburg und der Gemeinden Reinickendorf Weißensee Lichtenberg Rixdorf und Wilmersdorf . Ausgehend von einem angenommenen Bevölkerungsstand von 5-2 Millionen Einwohnern (1861: 523.678 Einw.) und entsprechend damit verbundenen Verkehrs- und Verwaltungsentwicklung war einheitliche städtische Administration und Planung dringend notwendig

Der Plan sah zwei ringförmige Gürtelstraßen die die Städte Berlin und Charlottenburg komplett sollten. Die dazwischenliegenden noch unbebauten Flächen sollten Diagonalstraßen und nach allen Richtung führende Ausfallstraßen rechtwinklige Baublöcke aufgeteilt werden. Zur Straße hin bürgerliche Wohnhäuser entstehen in den Innenhöfen sollte für Arbeiter und Werkstätten entstehen. Hobrecht erwartete dadurch verschiedene Bevölkerungsschichten friedlich zusammenleben könnten.

Der Hobrecht-Plan selbst legte nur den der Straßen und deren Grenzen fest es sich um einen reinen Fluchtlinienplan; weitergehende Vorschriften Bebauung der Blocks enthielt er nicht. Erst Verbindung mit der 1853 erlassenen Baupolizeiordnung begünstigte er die Entstehung wilhelminischen Mietkasernengürtel. Die Baupolizeiordnung schrieb innerhalb der großen Blöcke nur vor dass die Bebauung sechs Vollgeschosse bei einer Traufhöhe von 22 umfassen durfte die Innenhöfe mussten eine Mindestfläche 5 34 m auf 5 34 m damit die Spritzwagen der Feuerwehr wenden konnten.

Folgen

Dadurch dass das Bauen durch keine Vorschriften reglementiert wurde entstand in den Folgejahren bald eine sehr dichte Bebauung. Der Mangel weitergehenden Vorschriften führte zu Immobilienspekulationen und dem Wachstum der berüchtigten Mietskasernen des Steinernen Berlins in denen die Menschen unter engsten wohnten. Es entstanden im Innenbereich der Blöcke und Seitenhäuser die nur die geforderten Mindesthoflächen ließen. Die durch die schmalen Höfe nur beleuchteten Wohnungen und die durch die Enge hohe Bewohnerzahl drastisch verschärften hygienischen Verhältnisse führten wieder zu Krankheiten. Erst durch die Einführung Kanalisation bis 1893 besserten sich die Umstände.

Für viele war Hobrecht als Planverfasser Hauptschuldige für die Entstehung der Mietskasernen und dortigen dramatischen Wohnverhältnisse. Erst in der heutigen wird zunehmend die Bedeutung des Hobrecht-Plans für Stadtentwicklung anerkannt. Eine ebenso große Verantwortung für Entstehung der dichten Blockbebauung trugen die Immobilienspekulanten der Gesetzgeber der seine Steuerungsfunktion für die kaum wahrnahm.

Bei allen negativen Auswirkungen war der notwendige Voraussetzung für die Lösung des Wohnungsproblems die Einführung der Stadtentwässerung. Auch heute noch seine Planung bestimmend für weite Teile des Stadtbildes.

Literatur

  • Klaus Strohmeyer: James Hobrecht. (1825-1902) und die Modernisierung der Verlag für Berlin-Brandenburg 2001 ISBN 3932981677




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