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Hochhausrichtlinie


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Die Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern Hochhaus-Richtlinien - HHR ) definieren den bauaufsichtlichen Begriff Hochhaus und regeln die Auflagen die beim und Unterhalt eines Hochhauses zu beachten sind.

Definition

  • Hochhäuser sind Gebäude bei denen der mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m der festgelegten Geländeoberfläche liegt.

Diese Definition hat ihren Begründung in üblichen Länge von Feuerwehrleitern (22 m). Bei normalen Gebäuden soll im Brandfall möglich sein Personen auch aus den Aufenthaltsräumen direkt mit Hilfe einer Feuerwehrleiter zu

Gebäude die höher sind benötigen also Einrichtungen die die Sicherheit der Nutzer im auf andere Weise garantieren (besondere Fluchttreppenhäuser automatische usw.).

Die Hochhausrichtlinie regelt u.a. die Anforderungen diese Einrichtungen.

Die Hochhausrichtlinien sind in den einzelnen Bundesländern im Detail verschieden ausgestaltet.

Weblink

Hochhausrichtlinie Schleswig-Holstein




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