Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Hochschullehrer ist unscharf; im deutschen Recht scheint keine Legaldefinition zu geben. Nach ganz überwiegendem Verständnis zu den Hochschullehrern
an Hochschulen die einen also qua Amt die qua Habilitation . Es bleibt abzuwarten wie sich die entwickelt wenn die Habilitation abgeschafft wird.
In Bayern (und nur dort¹) gibt ein eigenes Hochschullehrergesetz das die Rechte und nicht nur der Professoren und Privatdozenten sondern der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Assistenten regelt wohlweislich den Begriff Hochschullehrer im Text nicht verwendet.
¹) Auch in anderen Staaten gibt es solche Gesetze - unter anderem in Österreich oder