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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Humanitäre Intervention


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Als humanitäre Intervention wird euphemistisch der militärische Eingriff in das Gebiet eines anderen Staates bezeichnet der den Schutz von Menschen einer humanitären Notlage zum Ziel hat. Dabei es sich um massive Menschenrechtsverletzungen bis hin Genozid aber auch um Naturkatastrophen handeln. Im engeren Sinn beziehen sich Interventionen auf die einheimische Bevölkerung nicht auf Schutz eigener Staatsbürger (humanitäre Rettung). Vorausgesetzt wird der betroffene Staat selbst nicht in der oder nicht willens ist den Gefährdeten selbst zu bieten.

Inhaltsverzeichnis

Kontroverse Diskussion

Die politische Auseinandersetzung um humanitäre Interventionen sehr kontrovers. Es muss schließlich eine Abwägung völkerrechtlicher Grundsätze vorgenommen werden: Auf der einen steht die staatliche Souveränität auf der anderen die Menschenrechte .

Medienberichte über menschliche Tragödien in einigen (z.B. Somalia Bosnien-Herzegowina Kosovo ) und Behinderungen von UN- Blauhelm -Einsätzen führten z.T. zu der Überzeugung dass moralische Verpflichtung bestehe über Staatsgrenzen und völkerrechtliche hinweg Menschen auch durch Einsatz militärischer Gewalt retten. Teilweise wurden Analogien zur Intervention der im Zweiten Weltkrieg gezogen.

Pro-Argumente

  1. Die Weltgemeinschaft dürfe sich nicht durch das der Souveränität und Nichteinmischung herausreden.
  2. Bei massenhaften Sterben aus verschiedenen Gründen gebe keine Alternative; Blauhelme sind an die Zustimmung Kriegsparteien gebunden daher sind sie relativ unwirksam.
  3. Solche Interventionen sehen keine politische Lösung vor leisten einen sicherheitspolitischen Beitrag.

Contra-Argumente

Gegen humanitäre Interventionen werden allgemein folgende erhoben:
  1. Die Missbrauchsgefahr sei groß - hinter dem moralischen Ziel werde z.T. Interessenpolitik (z.B. ökonomischer strategischer oder innenpolitischer Art) betrieben.
  2. Der Krieg finde eine neue Legitimität und könne dabei leicht politischer Kontrolle Dadurch werde die humanitäre Hilfe erschwert.
  3. Die Selektion sei schwer zu rechtfertigen: Warum wird in einem Land eingegriffen in anderen nicht? Meistens sei die Interventionsentscheidung eine Kombination Politikinteressen Aufmerksamkeit der Medien und Druck öffentlicher
  4. Die Angemessenheit und Wirksamkeit sei fraglich. Hier nicht zuletzt die Erfahrungen im Kosovo-Konflikt ernüchternd.
  5. Humanitäre Interventionen seien eine Ablenkung von der der sozialen Frage und Ersatz für fehlende politische Konzepte

Die völkerrechtliche Debatte um humanitäre Interventionen kreist um zulässigen Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta (siehe Kapitel VII der UN-Charta zu Sicherheitsmaßnahmen).

Siehe auch: NATO UNO Sicherheitsrat

Literatur

  • Thomas Hoppe (Hrsg.) Schutz der Menschenrechte. Zivile Einmischung und militärische Berlin 2004 ISBN 3-89574-521-9




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