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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Humanitäres Völkerrecht


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Humanitäres Völkerrecht ( HVR ) ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle die im bewaffneten Konflikt zwischen zwei Parteien (sollen). Darin enthalten sind Bestimmungen zum Status Kombattanten zur Kriegführung und zur Behandlung der Kriegsgefangenen .

Bedeutend sind die Haager Landkriegsordnungen von 1899/1907 und die Genfer Konventionen .

Verboten nach dem HVR in dem Soldaten unterrichtet werden sind u.a. Einsatz von Mißbrauch des Roten Kreuzes Verwendung falscher Uniformen Hoheitsabzeichen sowie bestimmte Repressalien gegen die Zivilbevölkerung umkämpften oder besetzten Gebiet (z.B. Geiselerschießungen).

Allerdings sind in den Konflikten der Jahre HVR-Bestimmungen vielfach mißachtet oder umgangen worden. besondere Schwierigkeit im heutigen HVR stellt die genannte asymmetrische Kriegführung dar. Diese Situation gewährleistet noch viel als der Konflikt zwischen zwei Staaten dass einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden.

Ein Internationaler Strafgerichtshof zur Ahndung von gegen das HVR wird von der derzeit kriegführenden Macht den USA nicht anerkannt.

Siehe auch: Völkerrecht




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