Während der Reichstag zuvor in unregelmäßigen Abständen in verschiedenen tagte wurde er ab 1549 nur noch im Reichstagssaal des Regensburger gehalten und 1663 schließlich nicht mehr aufgelöst womit er Immerwährenden Reichstag wurde. Regensburg wurde damit auch Sitz von etwa 70 Gesandschaften ausländischer Staaten. Kaiser selbst wurde dabei durch kaiserliche Prinzipalkommissare die ab 1748 der Familie Thurn und Taxis angehörten.
Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags 1803 mit der Veröffentlichung des Reichsdeputationshauptschlusses statt der die Neuordnung des HRR bis 1806 die endgültige Auflösung des HRR erfolgte.
Beachtenswert ist hierbei dass seit der des Reichstags in den Immerwährenden Reichstag die kaum noch selbst vertreten waren sondern sich ließen - es handelte sich also weitestgehend Gesandtenkongresse.
Der Reichstag hatte eine unbegrenzte Zuständigkeit aber zur Durchsetzung seiner Gesetze auf die Reichsstände angewiesen. In seiner Funktion ist er etwa mit dem heutigen Bundestag vergleichbar sondern kann eher als Vorläufer Bundesrats betrachtet werden.
Prof. Dr. Gerhard Oestreich: Verfassungsgeschichte vom Ende des Mittelalters bis zum des alten Reiches herausgegeben als Teil 11 des mehrbändigen Handbuch der deutschen Geschichte ISBN 3-423-59040-8