Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Impulswahlverfahren (IWV) ist die heute gebräuchliche Bezeichnung deutschen Sprachraum für das älteste Signalisierungs-Verfahren der Telefonvermittlung. Früher war es das einzige Wahlverfahren brauchte daher keinen Eigennamen. Heute ist es analoge Telefonanschlüsse weitgehend vom Mehrfrequenzwahlverfahren (MFV) abgelöst worden.
Mit der Erfindung der Wählscheibe ( Nummernschalter ) und der zugehörigen Vermittlungstechnik wurde die und das Protokoll des Wahlverfahrens festgelegt. In Abständen unterbricht das Telefon genauer gesagt der Nummernschalter oder der Tastwahlblock die Telefonverbindung für Moment. Im Telefonhörer ist dies bei manchen als eine Folge von Knacksern zu hören. eine Ziffer gewählt wird die Telefonverbindung entsprechend kurz getrennt; in den meisten Ländern für 0 zehn Mal. Die gewählten Ziffern werden diese Weise in Wählimpulse umgesetzt. Sobald eine etwas längere Pause wird auf die nächste Zahl gewartet.