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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

In dubio pro reo


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Der Grundsatz " in dubio pro reo " ( lat. im Zweifel für den Angeklagten ) ist eine Konkretisierung der Unschuldsvermutung .

Im formellen Strafrecht (Strafprozessrecht) ist der Satz mit dem Freispruch dann anzuwenden wenn nach der Hauptverhandlung immer Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen. Grundsätzlich ist bei jeder Prüfung Merkmale der Strafbarkeit stets der In-dubio-Satz anwendbar die Ermittlungsbehörde ( Staatsanwaltschaft ) die Verwirklichung des tatbestandsmäßigen Verhaltens beweisen und zugleich auch entlastende ermitteln muss. In den Prozessen in denen die Inquisitionsmaxime herrscht steht dem Beweislastpflichtigen der In-dubio-Satz

siehe auch: Recht | Rechtswissenschaft | Hauptseite Recht




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