Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer .
Es befasst sich hauptsächlich mit dem des Arbeitsvertrages mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien mit zahlreichen gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht modifizierten Regelungen des Leistungsstörungsrechts und mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dem steht als zweiter des Arbeitsrechts das kollektive Arbeitsrecht gegenüber.