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Initiativrecht


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Das Initiativrecht ist das Recht von Organen eines einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.

In Deutschland besitzen Bundestag Bundesrat (mit Stellungnahme der Bundesregierung) und die Bundesregierung (mit Stellungnahme des Bundesrates) das Initiativrecht. Gesetzesvorlagen werden unabhängig davon wer die Gesetzesinitiative ergriffen hat im Bundestag in erster und dritter Lesung beraten und dann zur Abstimmung gestellt. Bei mehrheitlicher Zustimmung werden sie den Bundesrat weitergereicht wo sie wieder zur gestellt werden.

Auch im Zusammenhang mit der Befugnis Betriebsrats bei bestimmten Materien der betrieblichen Mitbestimmungen dem Betriebsverfassungsgesetz nicht nur auf Maßnahmen des Arbeitgebers reagieren zu können sondern selbst Gestaltungsvorschläge den Entscheidungsprozess einbringen zu können spricht man Initiativrecht.

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Bücher zum Thema Initiativrecht

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