Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Absicht oder die Intention ist das Vorhaben ein bestimmtes Ziel verwirklichen.
Nach dem deutschen Strafrecht wird das des subjektiven Tatbestandes der Vorsatz in drei Stufen untergliedert: Absicht - Vorsatz - Eventualvorsatz. Mit Absicht handelt derjenige die Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges eines Strafgesetzes (also beispielsweise die eines anderen § 212 Abs. 1 StGB ) zum Ziel hat und mit sicherem und Wollen handelt. Damit unterscheidet sich die Verwendung des Begriffes erheblich von dem im Sprachgebrauch verwendeten Begriff der dort lediglich einen Vorsatz beschreibt. Bei manchen Delikten (wie Mord § 211 StGB) ist der Begriff Absicht auch im Sinne eines besonderen Motivs verstehen.