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Interdikt


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Ein Interdikt (lat. Untersagung ; auch kleine Exkommunikation oder Gottesdienstverbot ) ist ein Verbot kirchlicher Amtshandlungen als für ein Vergehen gegen Kirchenrecht .

Das Interdikt wurde vor allem im oft verhängt. Es kann gegen Personen ( Interdictum personale ) ausgesprochen werden meist wurde es aber Orte einzelne Kirchengemeinden ganze Städte Gebiete oder Länder verhängt ( Interdictum locale ).

Das Interdikt untersagt den Vollzug und Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen der mit ihm Personen oder Bewohner. Die Bestraften dürfen keine Sakramente oder Sakramentalien empfangen oder spenden. Danach kein Abendmahl gereicht keine kirchliche Hochzeit gefeiert und der Gottesdienst gar nicht nur hinter verschlossenen Türen gefeiert werden. Die Taufe wurde nur auf Verlangen erteilt.

Ausgenommen vom Interdikt sind lediglich Geistliche und Kinder unter zwei Jahren.

Das Interdikt ist als Strafe vorgesehen angewandt worden wenn

  • ein Laie tätlich gegenüber einem Bischof wird
  • Jemand der nicht die Priesterweihe empfangen hat die Eucharistie feiert
  • Falschbezichtigung eines Beichtvaters der Verführung bei Beichte
  • versuchte Eheschließung mit Ordensangehörigen
  • Unterstützung einer kirchenfeindlichen Vereinigung
  • Spende eines Sakraments aufgrund von Simonie
  • als Beugestrafe in weiteren nicht näher Fällen

In Zeiten in denen der Glaube Leben eine beherrschende Rolle gespielt hat war Interdikt eine starke Waffe der Kirche gegenüber Herrschern. Heutzutage ist das Interdikt als Strafe noch von geringer Bedeutung lediglich das Interdictum personale spielt gegenüber Priestern noch eine gewisse




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