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Interesse


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Unter Interesse (von lat . interest: dabei sein teilnehmen an ) versteht man die geistige Anteilnahme respektive Aufmerksamkeit die eine Person an einer Sache einer anderen Person nimmt. Je grösser diese ist desto stärker ist das Interesse der für diese Sache. Auch die Vorlieben oder Hobbies einer Person werden als Interessen bezeichnet. ist dann für eine Person interessant wenn es ihr Interesse weckt sie also dafür interessiert .

Rechtliche Definition

Aus zivilrechtlicher Sicht ergeben sich Verpflichtungen entweder weil so gewollt ist ( Vertrag ) oder Schaden an einem Rechtsgut entstanden ist (Delikt). hat jede Partei bei Vertragsschluss verschiedene Interessen .

In einem Vertragsverhältnis hat primär jede das Interesse die vereinbarte Leistung auszutauschen (Erfüllungsinteresse).

Daneben haben die Parteien aber auch Interesse bei Vertragsdurchführung keine Schäden zu erleiden bzw. ein Interesse daran dass die erhaltenden mit der eigenen erbrachten Leistung gem. der Vereinbarung übereinstimmt (Äquivalenzinteresse). Erst bei ihrer Verletzung diese neben oder an sie Stelle des Interesses. Sie werden daher auch daher auch Interessen genannt.

Aus den Interessen ergeben sich Ansprüche. Erfüllungsinteresse wird daher auch als Primäranspruch bezeichnet Verletzung des Integritäts- und Äquivalenzinteresse aber auch Erfüllungsinteresses führt zur Entstehung eines Sekundäranspruchs.

Andere Interesse ergeben sich im Strafrecht . Dabei hat der Staat ein Interesse Bestrafung bei Verstoß gegen Normen des Strafrechts. Ahndung eines Verbrechens oder Vergehens soll die Bürger zu normgemäßen Verhalten (Generalprävention) bzw. eine aufgebrachte Rechtsgesellschaft befrieden (Befriedungsfunktion).

Auch der Täter soll durch eine Verurteilung die Chance erhalten wieder auf den "Boden der Rechtsgesellschaft" und wieder seiner Freilassung als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft Eine Verurteilung soll eindeutig und unmissverständlich eine seines Verhalten klar machen und somit zu Verhaltensänderung/Läuterung des Täters führen (Spezialprävention). Allerdings hat gezeigt dass das bloße Wegsperren eines Täters nur sehr selten bewirken kann. Erforderlich ist eine den Strafvollzug begleitende Betreuung die sehr und daher nicht machbar ist. Im geringen kann wird eine solche Betreuung nur bei Straftätern durchgeführt.




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