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Interessenverband


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Der Interessenverband ist eine auf formale Strukturen gegründeter Zusammenschluß von Personen Körperschaften juristischen Personen. Ziel Vereinigung ist die Bündelung und Regelung der gerichteten oder ähnlichen Interessen sowie deren Vertretung gegenüber anderen. Hierfür er sich der Veröffentlichung und der direkten Bei der direkten Einflussnahme wird Druck durch des Interessenverbandes ( Lobby ) auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft Sofern die Interessenverbände auf die Gesetzgebung u.a. Akte Einfluss zu nehmen suchen nennt man auch Pressuregroups.

In Deutschland hat jeder Mensch das Interessenverbände zu gründen. Diese unterstehen dem Vereinigungsrecht Koalitionsrecht. Sie sind in Deutschland im Grundgesetz 9 Abs.1) geschützt.

Beispiele für Interessenverbände:




Bücher zum Thema Interessenverband

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