die "Einkleidung" also die Amtseinweihung einer Person weltliche oder kirchliche Entscheidungsträger in feierlichem Rahmen
die Verleihung des Eigentumsrechtes an Grundstücken und Belehnung von Ländereien.
Im katholischen Kirchenrecht ist das Investiturrecht Recht die von Gemeinde oder Klerus gewählten Bischöfe zu bestätigen und einzusetzen. Das Recht Weihe und Konsekration wurde erstmals von den Metropoliten beansprucht die Bestätigung der Bischöfe beanspruchten oströmischen Kaiser.
Seit dem 10. Jahrhundert wurde auch Deutschland die Besetzung von Bistümern durch den König entschieden. Mit praktisch geistlichen Ämtern waren auch weltliche Reichslehen verbunden die nur der König vergeben Zusammen mit den Lehen vergab er auch Bischofsring und -stab die Amtszeichen der Bischöfe.
Nach der Reform des Papsttums 1059 strebten die Päpste nach einer Begrenzung weltlichen Einflusses und beanspruchten das Investiturrecht für Unter Papst Gregor VII. eskalierte nach 1075 der Investiturstreit .