Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Mit Italiener bezeichnet man:
Juristisch einen Menschen mit italienischer Staatsbürgerschaft also Bürger Italiens . Diese Staatsbürgerschaft wird von Italien nach dafür geltenden Gesetzen verliehen. Das Italienertum im Sinne der ist unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit so es zum Beispiel Italiener albanischer Herkunft gibt.
Ethnologisch einen Angehörigen des italienischen Volks mit ihrem Ethnonym. Die Eigenschaft in Sinne Italiener zu sein ist unabhängig von Staatsangehörigkeit. Man kann deswegen zum Beispiel von die Bürger Argentiniens sind sprechen.
Umgangssprachlich ist mit "Italiener" meist die ethnologische gemeint.