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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenDonnerstag, 20. Juni 2013 

Italienische Politik


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Italien ist seit 1946 eine parlamentarische Republik als in einer Volksabstimmung nach dem Zweiten Weltkrieg die (durch ihre Rolle im Faschismus ) diskreditierte Monarchie abgeschafft wurde.

Inhaltsverzeichnis

Verfassung

Die italienische Verfassung zeichnet sich durch einen Kompromisscharakter aus aus der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte herrührt: Aus der des gemeinsamen Widerstandskampfes gegen den Faschismus ("resistenza") entschlossen sich die im "Nationalen zusammengeschlossenen antifaschistischen (liberale sozialistische kommunistische und katholisch Parteien gemeinsam die neue Verfassung auszuarbeiten. Daher sich im Verfassungstext einzelne Elemente die mehr weniger klar den jeweiligen politischen Gruppierungen zuzuordnen

Besonderheiten der italienischen Verfassung sind beispielsweise starke Betonung plebiszitärer Elemente (Verfassungsänderungen müssen durch Referendum bestätigt werden außerdem besteht für die die Möglichkeit per Volksbegehren und Volksentscheid Gesetze wieder aufzuheben) die große Machtfülle dem Parlament ( Zweikammersystem "bicameralismo perfetto") zugestanden wird sowie die geringen formalen Einflussmöglichkeiten der Regierung und des Ministerpräsidenten .

Institutionen

Die Verfassungsorgane entsprechen im Wesentlichen denen anderen westlichen Demokratien:

Staatspräsident

Staatsoberhaupt ist in Italien der der Staatspräsident (eigentlich: "Republikpräsident" "presidente della repubblica"). Laut nimmt er vorwiegend repräsentative Funktionen wahr beteiligt an der Regierungsbildung und ist Oberbefehlshaber über die Streitkräfte. In der Verfassungswirklichkeit kommt ihm nicht selten eine entscheidende bei der Bewältigung von Regierungskrisen zu die der italienischen Republik in der zweiten Hälfte 20. Jahrhunderts wesentlich häufiger waren als in anderen Ländern.

Parlament

Der Begriff Parlament gilt in Italien als Sammelbegriff für Senat und die Abgeordnetenkammer. Beide Kammern sind Gesetzgebungsverfahren absolut gleichberechtigt und unterscheiden sich nur Anzahl Zusammensetzung und Wahlmodus ihrer Mitglieder. Beide tagen unabhängig voneinander. In jeder Kammer gibt ständige Ausschüsse und Sonderkommissionen die ebenfalls unabhängig sind.

Abgeordnetenkammer

Die Abgeordnetenkammer ("camera dei deputati" meist "camera" genannt) ist die größere Parlamentskammer deren Abgeordnete alle fünf Jahre auf nationaler Ebene Wahlsystem) gewählt werden. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Senat

Der " Senat der Republik " ("senato della repubblica" meist nur "senato" "Senat" genannt) ist die kleinere der beiden
  • 315 Senatoren werden ebenfalls (gleichzeitig mit den Abgeordneten) 5 Jahre gewählt allerdings nicht auf nationaler sondern auf regionaler Basis (siehe Wahlsystem). Jede 20 Regionen stellt eine festgelegte Anzahl an Senatoren je nach Bevölkerungszahl in der Region variiert. Region stellt mindestens sieben Senatoren (mit zwei Das Aostatal stellt nur einen Senator die Region Molise zwei). Wählbar ist jeder Wahlberechtigte der 40. Lebensjahr vollendet hat.
  • Hinzu kommen noch bis zu 5 auf Lebenszeit" die vom Staatspräsidenten ernannt werden können. Die Verfassung gesteht Privileg Bürgern zu "die (...) durch höchste auf sozialem wissenschaftlichem künstlerischem und literarischen Gebiet besonderer Weise dem Vaterlande zur Zierde gereichen (Art. 59 2).
  • Außerdem sind alle ehemaligen Staatspräsidenten (nach Ausscheiden aus ihrem Amt) von Rechts wegen auf Lebenszeit (Art. 59 1).

Gesetzgebungsverfahren

Die Gesetzgebung steht in Italien de jure nur dem Parlament zu. Ein Initiativrecht hat jeder einzelne Abgeordnete bzw. Senator Regierung als Ganzes sowie das Volk. Jedes Gesetz bedarf der Zustimmung beider Kammern formelles Vermittlungsverfahren ist nicht vorgesehen. Der Staatspräsident zudem jedes Gesetz unterzeichnen bevor es in treten kann. Da beide Kammern den selben verabschieden müssen zieht sich ein normales Gesetzgebungsverfahren in die Länge. Nach jeder Änderung die der Kammern an einem Entwurf verabschiedet muss geänderte Entwurf der jeweils anderen Kammer zur vorgelegt werden. Verabschiedet diese wiederum das Gesetz mit Änderungen müssen auch diese Änderungen durch neue Beratung und Abstimmung in der vorherigen bestätigt werden. Auf diese Art und Weise es möglich dass einzelne Entwürfe jahrelang zwischen beiden Paralemtskammern hin und her geschoben werden sie in Kraft treten können. Daher tritt reguläre Gesetzgebungsverfahren in der italienischen Politik zunehmend den Hintergrund. Stattdessen wird in Italien oft sogenannten "Notverordnungen" und "Ermächtigungsgesetzen" regiert:
  • Notverordnung: Die Regierung kann "in Fällen Notwendigkeit" eine Verordnung erlassen und diese nachträglich das Parlament in ein Gesetz umwandeln erlassen 77).
  • Ermächtigungsgesetz: Das Parlament legt "Grundsätze und fest und beauftragt die Regierung mit der eines Gesetzes (Art. 76).

Regierung

Den Vätern der italienischen Verfassung ging nach der Erfahrung des Faschismus darum in neuen Republik ein möglichst effektives System der Kontrolle der Verfassungsorgane untereinander zu schaffen. Hieraus eine relativ schwache Stellung der Regierung in italienischen Politik.

Offiziell heißt die Regierung Ministerrat (it. "consiglio dei ministri" oder einfach "consiglio") der Ministerpräsident firmiert als 'Präsident des Ministerrates' auf also "presidente del consiglio (dei ministri)". Spricht nur vom 'Präsidenten' kann damit also sowohl Staatspräsident als auch der Ministerpräsident gemeint sein. Ministerpräsident verfügt in Italien über keinerlei Richtlinienkompetenz wie sie von einem deutschen Bundeskanzler oder Länder-Ministerpräsidenten bekannt ist und nimmt in der Regierung nur die Rolle eines des Ministerrates' ein und ist somit primus inter pares . Die allgemeinen Richtlinien der Politik bestimmt Ministerrat als Ganzes außerdem soll er die der einzelnen Ministerien koordinieren.

Im Gesetzgebungsprozess hat der Ministerrat folgende Möglichkeiten:

  • er bereitet Gesetzentwürfe vor
  • er erlässt Notverordnungen (die anschließend vom in Gesetze umgewandelt werden können)
  • er wird durch Ermächtigungsgesetze vom Parlament der Ausarbeitung von Gesetzen innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen

In der Phase der Regierungsbildung nach Regierungskrise oder nach Wahlen spielt der Staatspräsident wichtige Rolle: Er konsultiert die Fraktionen der Parlament vertretenen Parteien und beauftragt dann einen Kandidaten mit der Regierungsbildung. Dieser muss dann in Beratungen mit Fraktionen und Parteien versuchen Mehrheit für seine Regierung zu finden. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase präsentiert der designierte Präsident Ministerrates dem Staatspräsidenten eine Liste der Minister dieser normalerweise akzeptiert. Danach kommt der neue zu seiner ersten Sitzung zusammen beschließt ein und stellt sich der Vertrauensabstimmung in beiden Diese können der Regierung jederzeit das Vertrauen entziehen was dann in der Regel zu neuen Regierungskrise führt.

Ein besonderes Charakteristikum der italienischen Politik die häufigen Regierungswechsel in der Nachkriegszeit. Als hierfür lassen sich beispielsweise anführen:

  • Die starke Zersplitterung der italienischen Parteienlandschaft oft Koalitionen mit zahlreichen Parteien nötig; bei der Regierungsparteien untereinander wurde die Regierungskrise immer als Druckmittel gegenüber den anderen Koalitionspartnern genutzt.
  • Die relativ schwache Stellung des Regierungschefs dazu dass bei Konflikten innerhalb des Ministerrates die Bildung einer neuen Regierung als Mittel Klärung der Meinungsverschiedenheiten herangezogen wurde und wird.
  • In den seltensten Fällen war der auch Vorsitzender der eigenen Partei. Eine solche ist nicht selten mit einem Machtverlust verbunden einzelne Abgeordnete dazu verleiten kann bei einer gegen die eigene Regierung zu stimmen.
Nicht zuletzt sollte man berücksichtigen dass häufiger Regierungswechsel immer eine ausgeprägte personelle Kontinuität wenn man die Regierungen als Ganzes betrachtet: wurde bei der Bildung des jeweiligen neuen oft nur der Vorsitzende des Gremiums ausgetauscht restlichen Minister blieben im Amt. Man könnte von einer häufigen Rotation des Vorsitzes im sprechen es handelte sich keineswegs immer um neue Regierungen.

Aktueller Ministerpräsident (Stand: 2004 ) ist Silvio Berlusconi . Er regiert mit einem Parteienbündnis seiner Partei Forza Italia mit der Lega Nord Alleanza Nazionale und kleineren christdemokratischen Parteien.

Liste der italienischen Ministerpräsidenten von 1946 bis 2004 (laut italienischer Wikipedia ):

Regierungszeit Name des Ministerpräsidenten
1946 - 1953 Alcide De Gasperi
1953 - 1954 Giuseppe Pella
1954 Amintore Fanfani
1954 - 1955 Mario Scelba
1955 - 1957 Antonio Segni
1957 - 1958 Adone Zoli
1958 - 1959 Amintore Fanfani (zweite Amtszeit)
1959 - 1960 Antonio Segni (zweite Amtszeit)
1960 Fernando Tambroni-Armaroli
1960 - 1963 Amintore Fanfani (dritte Amtszeit)
1963 Giovanni Leone
1963 - 1968 Aldo Moro
1968 Giovanni Leone (zweite Amtszeit)
1968 - 1970 Mariano Rumor
1970 - 1972 Emilio Colombo
1972 - 1973 Giulio Andreotti
1973 - 1974 Mariano Rumor (zweite Amtszeit)
1974 - 1976 Aldo Moro (zweite Amtszeit)
1976 - 1979 Giulio Andreotti (zweite Amtszeit)
1979 - 1980 Francesco Cossiga
1980 - 1981 Arnaldo Forlani
1981 - 1982 Giovanni Spadolini
1982 - 1983 Amintore Fanfani (vierte Amtszeit)
1983 - 1987 Bettino Craxi
1987 Amintore Fanfani (fünfte Amtszeit)
1987 - 1988 Giovanni Goria
1988 - 1989 Ciriaco De Mita
1989 - 1992 Giulio Andreotti (dritte Amtszeit)
1992 - 1993 Giuliano Amato
1993 - 1994 Carlo Azeglio Ciampi
1994 - 1995 Silvio Berlusconi
1995 - 1996 Lamberto Dini
1996 - 1998 Romano Prodi
1998 - 2000 Massimo D'Alema
2000 - 2001 Giuliano Amato (zweite Amtszeit)
2001 - heute Silvio Berlusconi (zweite Amtszeit)

Judikative

Die Justiz kennt in Italien eine weit gehende Unabhängigkeit: Richter und Staatsanwälte sind nicht direkt dem Justizministerium unterstellt somit bestehen auch keine formalen durch die Politik. Laufbahnentscheidungen werden stattdessen von Selbstverwaltungsorganen wie dem Consiglio Superiore della Magistratura dt. "Oberster Rat des Richterstandes") gefällt. Diese kann freilich nicht darüber hinweg täuschen dass in der Justiz Italiens verschiedene politische Strömungen und teilweise informell ihren Einfluss geltend machen.

Für die Verfassungsgerichtsbarkeit ist der Verfassungsgerichtshof zuständig: Er besteht aus 15 Mitgliedern. Drittel (fünf Richter) wird vom Staatspräsident ernannt weiteres Drittel vom Parlament gewählt die übrigen Mitglieder werden durch die obersten Gerichte gewählt.

In der "normalen" Gerichtsbarkeit bestehen drei Gericht Appellationsgericht Kassationsgericht.

Wahlsystem

Parteien

Föderalismus vs. Zentralismus

Ursprünglich ist die italienische Republik als zentralistischer Staat organisiert. Gleichwohl sind die Regionen und Provinzen als niedrigere Verwaltungsebenen mit gewissen Autonomien ausgestattet. Dies gilt insbesondere für die autonomen Regionen mit Sonderstatut ( Aostatal Trentino-Südtirol Friaul-Julisch Venetien Sardinien und Sizilien ).

Durch die Wahlerfolge zunächst separatistischer Parteien wie der Lega Nord in den 1980er und 1990er Jahren das Thema Föderalismus in Italien zunehmend die politische Agenda. ein komplett föderaler Umbau des Landes wurde diskutiert. Einige administrative Bereichen wie Bildung Gesundheitswesen Tourismus werden zunehmend in die Verantwortungsbereiche der übertragen. Gleichwohl sind die Regionen (und Provinzen) wie vor reine Verwaltungseinheiten die dem Zentralstaat sind.

Weblinks

Literatur

  • Große Ernst-Ulrich / Trautmann Günther (1997):"Das System Italiens" in: dies. (1997): Italien verstehen. Darmstadt S. 1-59.
  • Hausmann Friederike (1997) : Kleine Geschichte Italiens von 1943 bis heute. Berlin.
  • Trautmann Günther (1999): "Das politische System in: Ismayr Wolfgang [Hrsg.] (2.A. 1999): Die politischen Systeme Westeuropas. Opladen S. 519-559.




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