Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Mit Ius primae noctis wird das Recht eines Herrschers auf "die erste Nacht" allen Frauen innerhalb seines Herrschaftsbereiches bezeichnet. Er diese also entjungfern bzw. im Regelfall in der Nacht ihrer Eheschließung vergewaltigen .
Dieses Herrenrecht scheint als Bestandteil des Feudalismus seit dem 13. Jahrhundert belegt zu die Historiker sind sich jedoch einig dass sich dabei um eine juristisch-literarische Fiktion handelt d.h. um einen Mythos der mehr über das Bild der vom Mittelalter verrät als über das Mittelalter selbst und der offenbar besonders von französischen Aufklärern zum Argument gegen den Adel instrumentalisiert wurde.
Wettlaufer Jörg: Das Herrenrecht der ersten Nacht. Herrschaft und Heiratzins im Mittelalter und in frühen Neuzeit. - Frankfurt-New York: Campus 1998 ISBN 3593363089 Buchrezension