Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Jagdpacht ist in Deutschland eine Sonderform der Pacht und ist in § 11 Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt ist.
Durch den Jagdpachtvertrag wird das Jagdrecht verpachtet. Pächter kann nur sein wer mindestes drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt.