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Jagdpacht


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Die Jagdpacht ist in Deutschland eine Sonderform der Pacht und ist in § 11 Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt ist.

Durch den Jagdpachtvertrag wird das Jagdrecht verpachtet. Pächter kann nur sein wer mindestes drei Jahren einen Jahresjagdschein besitzt.

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