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Jassa


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Der Ausdruck Jassa (turkotatarisch yasa = "Recht Gesetz") bezeichnet ein mongolisches Gesetzbuch des 13./ 14. Jahrhunderts . Es ist nicht erhalten; sein Inhalt nur indirekt durch Fremdaussagen überliefert. Es galt für die Mongolen . Die niedere Gerichtsbarkeit unterworfener Völker wurde zumindest in der unberührt gelassen.

Die Jassa nahm bemerkenswerterweise keine Umgestaltung Rechtsnormen bei den Mongolen vor. Sie legte das Streben nach religiöser Toleranz fest regelte den (relativ hohen) Status Frau bei den Mongolen das Verhalten im sogar den Genuß von Alkohol. Ferner enthielt Jassa auch Vorschriften die sehr alte Traditionen z.B. bei der Schlachtung von Tieren dem in fließenden Gewässern usw.

Die Strafen waren Todesstrafe Verstümmeln Bastonade (Schläge auf die Fußsohlen) und Geldbuße. galten nichts. Schuldig war nur wer auf Tat ertappt wurde oder sich schuldig bekannte. Ehebruch stand die Todesstrafe.

Die Jassa bildete die Grundlage der Staatsorganisation auch wenn sie in einigen Teilreichen durch das islamische Gesetz ( Schari'a ) verdrängt wurde.




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