Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Jean-Marc Bosman war ein belgischer Fußballspieler . Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die im Profifußball geltenden Beschränkungen Spieler bei Vereinswechseln brachte Bosman 1995 zwei zentrale Pfeiler des europäischen Transfersystems Einsturz ("Bosman-Urteil").
Bosman spielte bis Juni 1990 beim RFC Lüttich in der ersten Liga. Nach einem Streit mit der Vereinsführung ihm das Gehalt um 60% gekürzt. Bosman daraufhin zum französischen Zweitligisten US Dünkirchen wechseln. RFC Lüttich setzte die Ablösesumme jedoch auf 800.000 Dollar fest die der französische Verein bezahlen wollte. Daraufhin weigerte sich der RFC Bosman die Freigabe für einen Vereinswechsel zu
Bosman reagiert mit einer Klage gegen Verein und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz . Er sah sich durch die Behinderung Vereinswechsels um seine Verdienstmöglichkeiten gebracht. Im November entschied ein belgisches Gericht Bosman könne ablösefrei Dünkirchen wechseln. Der belgische Fußballverband legte gegen Urteil Berufung ein.
In der Revisionsverhandlung bestätigten die Richter ablösefreien Wechsel Bosmans. Gleichzeitig rief das Gericht Europäischen Gerichtshof (EuGH) an einheitliche Regelungen über freie Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb Europas zu
Bosman kehrte im Januar 1992 nach Belgien zurück. Als er keinen Verein fand stellte er einen Antrag auf der jedoch abgelehnt wurde.
Obwohl der Europäische Fußballverband UEFA zunächst die Zuständigkeit des EuGH in des Fußballs bestritt begann im Juni 1995 in Luxemburg die Verhandlung der Ansprüche von Jean-Marc Die Urteilsfindung versuchte die UEFA untersützt vom FIFA mit einem offenen Protestbrief zu ihren zu beeinflussen.
Unbeeindruckt davon fällte der EuGH am 15. Dezember 1995 das Urteil dass Profifußballer innerhalb Europas Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages seien. Der verbot alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme ein Spieler nach Vertragsende von einem EU-Staat einen anderen wechseln wollte. Auch die in Ländern geltenden Ausländerregelungen nach denen nur eine Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt durften wurden soweit Spieler aus den EU-Staaten betroffen waren für ungültig erklärt. Schließlich wurde Bosman ein Schadenersatz in Höhe von 1.000.000 zugesprochen.