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Rudolf von Jhering


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Rudolf von Jhering (* 22. August 1818 in Aurich ; † 17. September 1892 in Göttingen ) war ein deutscher Jurist.

Leben

Jhering der aus einer Juristenfamilie stammte in Heidelberg Göttingen München und Berlin wo er 1845 auch promovierte . Nach Professuren in Basel Rostock Kiel Gießen kam er 1868 nach Wien . Dort hielt er seinen berühmten Vortrag "Der Kampf ums Recht" der in zwei Jahren zwölf Auflagen und in 26 Sprachen übersetzt wurde. Über Recht heißt es dort:
"Das Leben des Rechts ist ein Kampf ein Kampf der Völker der Staatsmacht der und Individuen. In der Tat hat das eine Bedeutung nur als Ausdruck von Konflikten es stellt die Anstrengungen der Menschheit dar selbst zu zähmen. Aber leider hat das versucht der Gewalt und dem Unrecht mit zu begegnen die in einer vernünftigen Welt als ebenso befremdlich wie schändlich gelten werden. das Recht hat niemals wirklich versucht die der Gesellschaft zu lösen sondern nur sie lindern indem es Regeln niederlegte nach welchen ausgefochten werden sollen."

In Wien wurde ihm vom österreichischen der erbliche Adel verliehen. 1872 nahm er einen Ruf nach Göttingen Dort blieb er - Rufe nach Leipzig und Heidelberg ablehnend - bis zu seinem Tode Jahr 1892.

Als besonderer Umstand in der wissenschaftlichen Jherings wird immer wieder seine rechtstheoretische Bekehrung Noch in seinem (unvollendet gebliebenen) Werk "Geist des römischen Rechts" stellt er gemäß der historischen Rechtsschule ein durch die Begriffsjurisprudenz geprägtes System vor. Hiervon nahm Jhering immer mehr (schon im dritten Teil dieses zu Gunsten einer soziologischen Betrachtung des Rechts die er (im ebenfalls unvollendet gebliebenen) Werk "Der Zweck im Recht" näher ausführt. Nach seiner Auffassung dient Recht dem Schutz der individuellen und gesellschaftlichen durch deren Koordination und der Minimierung der für deren Konflikte (vgl. Interessenjurisprudenz ). In der Dogmatik des Zivilrechts gilt er als Entdecker der vorvertraglichen aus Culpa in contrahendo . Der wissenschaftliche Rang Jherings entspricht in zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Stellung Friedrich Carl von Savigny in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts wenngleich die Methoden der beiden unterschiedlicher nicht konnten.

  

Werke

  • Der Geist des römischen Rechts 2 Bd. 1852 - 1865
  • Der Kampf ums Recht Vortrag Wien 1872
  • Der Zweck im Recht 2 Bd. 1877 - 1883
  • Scherz und Ernst in der Jurisprudenz 1884
  • Der Besitzwille 1889




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