Nach Studium an den Universitäten in Heidelberg Basel und Freiburg wurde er 1959 als Schüler von Hans Heinrich Jescheck Freiburg mit einer Arbeit über Die Anwendbarkeit des politischen Strafrechts auf Deutsche Verhältnis zwischen Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Republik promoviert .
Es folgte ein Auslandsaufenthalt in New Orleans und der Erwerb der Qualifikation eines Masters of Common Law .
Wieder in Deutschland wirkte Herrmann als Assisstent am Max-Planck-Institut in Freiburg; 1970 wurde er mit einer Arbeit zum Die Reform der deutschen Hauptverhandlung nach dem des anglo-amerikanischen Strafverfahrens habilitiert .
1972 nahm Herrmann einen Ruf auf eine Professur für Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Universität Augsburg
Augsburg blieb seine akademische Heimat; er bekleidete der Folgzeit die Ämter des Dekans und des Vizepräsidenten der Universität.