Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Josephinismus (abgeleitet v. Kaiser Joseph II. ) bezeichnet die konsequente Unterordnung gesellschaftlicher Angelegenheiten die staatliche österreichische Verwaltung nach den Prinzipien aufklärerischen Vernunft.
Man unterscheidet den Josephinismus im weiteren als gesamtgesellschaftliches Phänomen vom "eigentlichen" Josephinismus im Sinn als eine Maßnahme staatlich gelenkter religiöser
Die von Joseph II. unter dem "Alles für das Volk; nichts durch das ins Werk gesetzten Reformen sind als eine von oben" zu begreifen.
Seine Maßnahmen vollzog Joseph im Anschluss die rationalisitschen Philosophen Grotius Pufendorf oder Thomasius .
Um seine Eingriffe effektiver zu gestalten er selbst als den "Nutzen und das der größeren Zeit" verstand verstärkte er die und die Bürokratie. So wurde unter seiner das Meldewesen oder auch das System der Hausnummern eingeführt. Andererseits war es Joseph II. mit dem Untertanenpatent 1781 das Ende der Leibeigenschaft einleitete und somit in der späteren zu "Joseph dem Bauernbefreier" avancierte. Er installierte erste polizeiliche Überwachungs - und Spitzelsystem verbot Korsettstangen für Mädchen führte den für Hunde ein und schaffte die Todesstrafe ab aus Nützlichkeitserwägungen da er in Delinquienten Arbeitskräfte z.B. als Schiffszieher an der Donau erkannte. Sein Utilitarismus bewog ihn anstatt prunkvoller Schlösser Krankenhäuser das Allgemeine Krankenhaus mit dem Narrenturm in zu errichten.
Die Anfänge des Josephinismus reichen ins des 13. Jahrhunderts zurück; er trat deutlich im 16. Jahrhundert hervor besonders was die Verwaltung der Besitztümer betraf. Er erblühte in der 2. des 18. Jahrhunderts durch die Ideen des Febronianismus und Jansenismus basierend auf Prinzipien des Gallikanismus. Staatskanzler der die österreichische Politik ab 1753 lenkte war ein persönlicher Freund Voltaires und ein Verfechter des Gallikanismus. Der van Swieten (Hofarzt der Maria Theresia ) war Präsident der kaiserlichen Kommission für An der Universität hatte die Aufklärung in Martini Sonnenfels und Riegger einflussreiche Fürsprecher; dort für Josephs Idee einer nationalen Staatskirche die rechtliche Grundlage geschaffen.
Nach dem Naturrecht ist der Hauptzweck eines Staates das Glück seiner Untertanen. Es sieht allein in Religion die Institution die durch die Bindung Gewissen die Hindernisse betreffs der Vernachlässigung der und dem Mangel an gegenseitigem Wohlwollen der entfernen könne. Folglich sieht der Staat in Religion den Hauptfaktor der Erziehung: Die Kirche ist eine Abteilung der Polizei den Zielen des Staates zu dienen hat die Aufklärung des Volkes soweit gediehen ist sie ihre Ersetzung durch die weltliche Polizei (Sonnenfels). Der Gelehrte Riegger leitete die des Staates über die Kirche von der eines ursprünglichen Vertrages ( pactum unionis ) ab in dessen Sinn die Regierung Namen aller Individuen eine gewisse kirchliche Jurisdiktion die Jura circa sacra . Ein anderer Gelehrter (Gmeiner) formulierte die dass jede Gesetzgebung die den Interessen des widerspreche dem Naturrecht und folglich dem Willen widerspreche; infolgedessen habe die Kirche weder das solche Gesetze zu verordnen noch könne der sie akzeptieren.
Kaunitz reduzierte diese Grundregeln auf die Die Hoheit des Staates über die Kirche sich auf die gesamte kirchliche Gesetzgebung und die vom Menschen aufgestellt und geübt wird was die Kirche sonst an Zustimmung und der weltlichen Macht verdankt. Infolgedessen muss der immer die Macht haben zu begrenzen zu oder früher gemachte Zugeständnisse rückgängig zu machen immer es die Staatsräson Mißbräuche oder veränderte erforderlich machen. Joseph II. erhob diese Absichten zu und behandelte die kirchlichen Institutionen als öffentliche des Staates.
Maria Theresia die Mutter ihres Mitkaisers II. stand dem Josephinismus weithin reserviert gegenüber.
Die Reformen erstreckten sich zum einen die katholische Kirche innerhalb des österreichischen Territoriums dem Ziel der Schaffung einer Nationalkirche. Bistümer Orden und Stiftungen unterstanden bislang einer Vielzahl einander mitunter ausländischer Ansprüche. Die päpstlichen und alle anderen Verordnungen wurden der kaiserlichen Zustimmung unterstellt (siehe Entscheidungen über Ehehindernisse oblagen den Bischöfen; die der Bischöfe mit Rom und der kirchlichen mit ihren Generälen im Ausland waren verboten aus Gründen der politischen Ökonomie. 1783 während eines Aufenthaltes in Rom drohte mit der Schaffung einer unabhängigen Staatskirche; er die Abhängigkeit von der bischöflichen Autorität ab durch einen Pflichteid unterstellte er die Bischöfe Staat. Die Annahme von päpstlichen Titeln und Anwesenheit an der deutschen Universität in Rom verboten; in Pavia wurde in Konkurrenz zur römischen eine Universität geschaffen.
Das Toleranzpatent von 1781 bewilligte zunächst (13. Oktober) den griechisch-orthodoxen und Protestanten die freie Religionsausübung und die Bürgerrechte. wurde die Errichtung protestantischer Bethäuser (ohne Turm zur Straße führenden Eingang) genehmigt; auch durften Kinder von Protestanten an der Universität studieren. Erlaubnis zur Konversion wurde allerdings wieder eingeschränkt; ab 1787 musste sich ein Konversionswilliger vor dem aus der katholischen Kirche einem 6wöchigen Glaubensunterricht
Am 2. November 1782 öffnete das Toleranzpatent für die Juden den zahlreichen Juden in den östlichen Ländern Monarchie neue Entfaltungsmöglichkeiten und fand in der jüdischen Aufklärungsströmung Haskala lebhaften Widerhall.
Am 11. Dezember 1785 dehnte Joseph II. die Toleranz durch Freimaurerpatent auf diese Gruppierung aus.
Dieser Erleichterungen gingen einher mit einer Reihe minutiöser formaler religiöser Vorschriften. So verfügte II. am 23. August 1784 die Schließung aller innerörtlichen Friedhöfe aus der Hygiene . Der Bestattungsritus sollte fortan unter Verzicht auf einen Sarg durch einen wieder verwendbaren ökonomischen Klappsarg Diese Verfügung zog er aufgrund des Widerspruchs der Bevölkerung alsbald zurück. Um dem mit Gegenreformation aufgekommenem ausuferndem Gepränge entgegenzusteuern erließ Joseph Verordnungen bis hin zur Zahl und Länge Kerzen die Art der Predigten die Gebete Gesänge. Alle überflüssigen Altäre und alle prunkvollen und Bilder waren zu entfernen; verschiedene Passagen Brevier sollten überklebt werden. Keine dogmatischen Fragen auf der Kanzel erörtert werden; man erwartete öffentliche Verlautbarungen und praktische Hinweise etwa zur "Unseren Bruder den Sakristan" nannte Friedrich der Große Joseph den er als den Schöpfer gereinigten Gottesdienstes ansah.
Der Grundgedanke einer Staatskirche liegt darin der Staat der Verwalter der weltlichen Güter Kirche ist. Joseph formulierte diesen Gedanken in Gesetz welches das Vermögen aller Kirchen Sakralbauten Ausstattungen seines Territoriums in ein großes Vermögen die verschiedenen Erfordernisse des praktischen Gottesdienstes in sog. "Religionsfonds" zusammen fasste.
Der kirchliche Besitz jener Zeit war Zuge der Gegenreformation beträchtlich gewachsen. In Wien die Zahl der Klöster 1660 von 25 125 im Jahre 1700 gesprungen. 1770 belief die Zahl der Klöster in den österreichischen und Ungarn auf 2.163 mit 45.000 Angehörigen.
Die Sakralbauten der gesamte kirchliche Besitz Kapellen die Abteien und Stifte und aller Zierat - wurden in ein neues Vermögen Der Aufhebungsbeschluss betraf 1782 zunächst die kontemplativen Der Religionsfonds der aus dem Besitz der gebildet wurde gab Josephs Politik gegenüber den eine neue Richtung. Im Vordergrund standen "die Prälaten" die seit 1783 Hauptziel seiner Aufhebungsmaßnahmen Eine Reise von Pius VI. nach Wien ergebnislos. Von 915 Klöstern (762 Männer; 153 von 1780 im deutschsprachigen Österreich (mit Böhmen und Galizien) blieben 388 erhalten. Durch diese wuchs der "Religionsfonds" auf 35.000.000 Gulden.
Die Aufhebung von Klöstern und Einsiedeleien kein Wachstum des Fonds und die Aufhebung Orden 1783 zeitigte ebenfalls finanzielle Einbußen. Die galten als Quellen des Aberglaubens und des Fanatismus; ihr Besitz wurde zur Hälfte pädagogischen gewidmet; die andere Hälfte "mit allen ihren Privilegien Einkünften und Gütern" in eine neue Wohltätige Verbindung" überführt die den Charakter sowohl Ordens als auch einer wohltätigen Anstalt besaß alle soziale Not beenden sollte.
Die Aufhebung von Filialkirchen und Kapellen Joseph die Gründung neuer Pfarrgemeinden. Der Staat zudem die Ausbildung des Klerus und seinen in den Gemeinden um sowohl den Gottesdienst auch die soziale Fürsorge zu gewährleisten. Jede sollte über eine Wegstrecke von höchstens einer für jedes Gemeindeglied erreichbar sein; für jeweils Seelen sollte eine Kirche zur Verfügung stehen.
Joseph machte eine festgelegte Summe zu ehemaliger Mönche sowie zu Gehältern von Pfarrstelleninhabern. ohne eine seelsorgerische Tätigkeit Einkünfte in größeren und von allen Kanonikern über einer lokal Zahl fielen dem Religionsfonds zu die Einkünfte auf die Pfarrstelleninhaber verteilt. Für die Ausstattung Bistümer wurde eine Höchstsumme festgelegt der Überschuss dem Religionsfonds zu ebenso die Einkünfte von
Der Religionsfonds musste für die Kosten Einsetzung der Geistlichen unter staatlicher Kontrolle aufkommen die Generalseminare und die Unterstützung der jungen der Institute für die praktische Ausbildung der und der Unterstützung der pensionierten Priester .
Die Durchführung der josephinischen Reformen und Aufhebung der Orden trafen auf ersten Widerstand Volk. Die Gestaltung von Messen und Altären Kapellen und Orden Prozessionen Pilgerfahrten und Andachten durch die neue Gottesdienstregel nicht mehr möglich; wanderte in den Religionsfonds der die Vorschriften die Messe erfüllen sollte wo immer die der Ausstattung nachgewiesen werden konnte.
Die "Studienreform" Maria Theresias Rautenstrauchs "Studienplan" und die Einführung von Riechers "Handbuch des Rechts" bahnten den Weg für die Schaffung Generalseminare. Joseph gründete zwölf: in Wien Graz Prag Olmütz Pressburg Pest Innsbruck Freiburg Lemberg (zwei für Galizien - griechischer und lateinischer Ritus) Löwen und in Pavia . 1783 wurden im Rahmen des " Klostersturms " alle Klosterschulen und bischöflichen Seminare geschlossen. "Generalseminare" wurden den Universitäten als Konvikte angeschlossen jedoch eigene theologische Kurse. Fünf Jahre des erfolgten in einer bischöflichen Ausbildungseinrichtung (Priesterhaus) oder Kloster. Die Grundregeln der Seminardirektoren waren liberal der rationalistischen Theologie des Staates. Eine scharfe erwuchs besonders auf Seiten der kirchlichen Stiftungen Klöster. Die Novizen erzogen auf eigene Kosten den Generalseminaren verloren vielfach ihre Ordensberufung.
Einige der Generalseminare zeigten Anzeichen inneren in Löwen bildete das Generalseminar die Ursache Bürgerkrieges und des Aufruhrs von Brabant.
Die Überführung des gesamten kirchlichen Besitzes einen einzigen Fonds war praktisch nicht möglich. Fall des Klosterbesitzes stellte sie einen großen dar. Das Vermögen jeder Kirche und Stiftung öffentlich angegeben in eine staatliche Anleihe umgewandelt in den Religionsfonds investiert werden.
Eine Steuer wurde auch auf den erhoben der der Säkularisation entgangen war. Seit wurde sie den noch bestehenden Orden und weltlichen Klerus auferlegt. Diese bedrückend hohe Einkommenssteuer - bis auf das absolut für den Notwendige - alle Einkünfte der oben erwähnten in die Taschen des Religionsfonds umleiten.
Der Josephinismus ist (bereits in den seines Urhebers) als ein gescheitertes Unternehmen anzusehen. zahlreichen Stellen hat Joseph II. in einzelgängerischer undiplomatischer Weise das Maß des für die Erträglichen überspannt. Gleichwohl können bei allen Widersprüchlichkeiten Züge als produktiv angesehen werden in denen seiner Zeit voraus war.