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Jugendamt


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Das Jugendamt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung. dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - jede Gebietskörperschaft ein Jugendamt einrichten.

Im Gegensatz zu anderen Behördenteilen (Ämtern) jedes Jugendamt nicht nur aus der Verwaltung aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes (sog. Zweigliedrigkeit ). Obwohl gerade kommunale Spitzenverbände gegen die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes Einfluss zu nehmen suchten sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz bestehen.

Als öffendtlicher Jugendhilfeträger (siehe Jugendhilfe ) ist das örtliche Jugendamt für die von Leistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB und für die koordinierung weiter Aufgaben zuständig.

Das Jugendamt berät bei der Kindererziehung Adoptionen bei Unterhaltsstreitigkeiten bei Sorge - und Umgangsrecht und unterstützt die Jugendarbeit Träger.

Siehe auch: Hilfen zur Erziehung Jugendkultur Jugendarbeit Jugendhilfeausschuss .

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