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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSamstag, 25. Mai 2013 

Jugendarbeitsschutzgesetz


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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (offizielle Bezeichnung: Gesetz zum Schutze der Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)) gilt in Deutschland alle jugendlichen Arbeitnehmer. Es begrenzt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Das Mindestalter 15 Jahre für Arbeiten in der Landwirtschaft als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6.00 und 20.00 Uhr begrenzt es gibt jedoch Reihe von Ausnahmen für Bäckereien Gaststätten kulturelle usw. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält desweiteren Vorschriften für Jahresmindesturlaub und den Berufsschulbesuch. Die Vorschriften des sind nicht abdingbar d.h. es kann auch Festlegung im Arbeitsvertrag nicht davon abgewichen werden.

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