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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Jugendgerichtshilfe


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Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe (JGH) in Deutschland bringen die erzieherischen sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch der Persönlichkeit der Entwicklung und der Umwelt des und äußern sich zu den Maßnahmen die ergreifen sind. (§38 Jugendgerichtsgesetz)

Im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen muss die Jugendgerichtshilfe herangezogen werden. Auch (junge Volljährige bis 21) steht die Jugendgerichtshilfe wenn ihre Straftat jugendtypisch ist bzw. sie ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe

Die Jugendgerichtshilfe wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit freien Trägern der Jugendhilfe wie zum Beispiel der Arbeiterwohlfahrt ausgeübt.

Siehe auch : Jugendstrafrecht Jugendstrafverfahren Betreuungshelfer

Weblinks

  • http://www.jugendgerichtshilfe.de - unabhängiges Portal über die Arbeit Jugendgerichtshilfe Links zu den Landes jugendämtern und Forum für Fragen und Antworten um die Jugendgerichtshilfe




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