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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Jugendverband


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Unter einem Jugendverband versteht man einen Zusammenschluss von Jugendlichen gemeinsamen Interessen oder Zielen der über örtliche hinausgeht. Er hat eine demokratische Struktur deren mit Jugendlichen besetzt sind. Größere Jugendverbände haben hauptamtliche Mitarbeiter die organisatorische Aufgaben wahrnehmen oder im Jugendverband leisten.

Wenn der Verband im Sinne der aktiv ist und gemeinnützige Zwecke verfolgt kann die staatliche Anerkennung gem. § 75 SGB als freier Träger der Jugendhilfe beantragen. (Näheres regelt das Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB VIII).

Jeder Jugendverband kann eine Mitgliedschaft im Stadt- oder Kreisjugendring beantragen die Kriterien dafür die Satzungen der einzelnen Jugendringe fest. Ist Verband überregional verbreitet gilt das auch für Bezirks- und Landesjugendringe sowie den Deutschen Bundesjugendring .

Inhaltsverzeichnis
1 Weblinks

Religiöse Kinder und Jugendverbände wie z.B:

  • BDKJ (Bund der deutschen katholischen Jugend)
  • AEJ (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend)

Nichtreligiöse Kinder und Jugendverbände wie z.B.:

Freie Träger der Jugendhilfe mit politischem Anspruch

Diese Verbände sind politisch unabhängig haben einen politischen Anspruch. Sie versuchen die Interessen Kinder und Jugendlichen in der Politik zu und eine politische Grundbildung zu vermitteln. Neben praktischen Arbeit vor Ort und bei Freizeitaktivitäten.

siehe auch Jugendorganisationen

Weblinks




Bücher zum Thema Jugendverband

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