Typisch für diese Ausdrucksweise sind lange verschachtelte Sätze und die übermäßige Verwendung von die meist aus dem Lateinischen stammen. Darüber neigen Juristen zu pedantischer Genauigkeit um in Hinsicht unangreifbar zu sein selbst wenn die oder Leser auch bei weniger genauer oder umgangssprachlicher Formulierung den Inhalt korrekt verstehen würden. der daraus resultierenden schlechten Verständlichkeit wird der oft abwertend gebraucht. Wegen der oft notwendigen von juristischen Fachbegriffen bei Behördentätigkeiten ähnelt das häufig negativ bewertete Amtsdeutsch dem Juristenlatein.
Einige Beispiele tatsächlicher gebrauchter lateinischer Fachbegriffe Wendungen:
| aberratio ictus | Fehlgehen des Schlages (der Tat) |
| actus contrarius | Die gegenteilige Handlung |
| dolo agit qui petit quod statim est | böswillig handelt wer fordert was sofort werden muss |
| ex ante | aus damaliger Sicht von vornherein |
| ex lege | kraft Gesetzes |
| ex nunc | von nun an |
| ex officio | von Amts wegen |
| ex post | im nachhinein |
| ex tunc | von damals an |
| expressis verbis | ausdrücklich |
| ne bis in idem | nicht zweimal für das Selbe (Verbot Doppelbestrafung) |
| nullum crimen nulla poena sine lege | Kein Verbrechen keine Strafe ohne Gesetz |
| nulla poena sine lege certa | Keine Strafe ohne bestimmtes Gesetz (Bestimmtheitsgebot) |
| nulla poena sine lege praevia | Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz ( Rückwirkungsverbot ) |
| nulla poena sine lege scripta | Keine Strafe ohne geschriebenes Gesetz (Verbot Bestrafung nach Gewohnheitsrecht ) |
| nulla poena sine lege stricta | Keine Strafe ohne strenges (streng zu Gesetz (Analogieverbot) |