Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine juristische Person ist ein Rechtssubjekt das aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist d. h. selbst Träger von und Pflichten sein kann dabei aber keine natürliche Person ist. Juristische Personen sind zwar rechtsfähig ohne ihre Organe die für sie handeln selbst handlungsfähig. Die Organe handeln im Namen juristischen Person und nicht in Vertretung für (sog. Organtheorie).