Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Justizvollzugsanstalt (JVA) werden Gefängnisse in Deutschland bezeichnet. Nach § 2 Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) "soll der Gefangene befähigt werden in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen ( Vollzugsziel ). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit weiteren Straftaten."