Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Kommissar (lat. Kommissär franz.) ein von einem namentlich von Staats wegen mit etwas Beauftragter als Titel (Königlicher K. Bezirks- Distrikts- Zivil- Regierungskommissar etc.).
In der österreichischen Armee u. Marine Zahlmeister.
Commissaires-priseurs heißen in Frankreich die Personen welche außer den Notaren Gerichtsvollziehern und eingeschriebenen Warenmaklern zum Abhalten von Auktionen berechtigt sind. Ihre Stellen sind verkäuflich.