Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Eine Körperschaft im juristischen Sinn ist eine juristische Person deren "Körper" aus einzelnen natürlichen und/oder juristischen Personen besteht. Ihr Status als juristische Person unterscheidet sie von der Personengesellschaft ; ihre Zusammensetzung aus Einzelpersonen von der Stiftung oder Anstalt . Körperschaften sind mitgliedschaftlich organisiert bestehen aber vom Wechsel ihrer konkreten Mitglieder. Es existieren des privaten Rechts wie z.B. die Aktiengesellschaft auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. Universitäten oder auch die Gemeinden.