Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation die ihre Individualität als Rechtssubjekt nicht der Privatautonomie sondern einem Hoheitsakt verdankt (Wolff-Bachof § II B 1).
Die Körperschaften des öffentlichen Rechts werden folgt eingeteilt:
Realkörperschaft: Die Mitgliedschaft ergibt sich hier aus gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Tätigkeit. Beispiel: Industrie- und Handelskammer Landwirtschaftskammer;
Verbandskörperschaft: Mitglied können ausschlielich eine juristische Person sein. Beispiel: höhere Kommunalverbände. Der Kreis eine Doppelfunktion ein da er zum einen zum anderen wegen der Mitgliedschaft der kreisabhängigen Verbandskörperschaft ist.
Körperschaften können aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts Regeln ihre Mitglieder auftstellen dies geschieht durch Satzungen . diese schränken die Teilnehmer teilweise wesentlich ihrer persönlichen Freiheit ein. Beispielsweise regelt ein Bebauungsplan (eine Satzung der Gebietskörperschaft Gemeinde.) teilweise wo was gebaut werden darf.
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