Der aktuelle Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt 2004 25 %. (davor 26 5 % % und 40 %). In Österreich wird ab 2005 25% statt wie bisher 34%
Seit dem Jahr 2001 wurde das von dem sogenannten Anrechnungsverfahren (seit 1977) in Halbeinkünfteverfahren umgestellt. Das Halbeinkünfteverfahren ist geprägt von Steuerfreistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen (aus Beteiligungen Kapitalgesellschaften) auf Ebene von Kapitalgesellschaften und der Steuerfreistellung bei natürlichen Personen.
Für Körperschaften die gemeinnützige kirchliche oder Zwecke (Oberbegriff: steuerbegünstigte Zwecke )verfolgen gibt es steuerliche Vergünstigungen.