Nach einem kurzen Intermezzo im Revolutionsjahr 1848 regierte der Kaiser absolut die militärischen Niederlagen von 1859 und 1866 machten aber Verfassungsansätze notwendig: 1859 das Oktoberdiplom 1861 das Februarpatent und zuletzt 1866 das Sylvesterpatent mit dem 1867 die Verfassung in Kraft trat die zum Ende der Monarchie Bestand hatte.
Nach 1867 war der Kaiser von Österreich nur die Kronländer diesseits der Leitha zuständig jenseits der Leitha regierte er König von Ungarn bzw. Kroatien .
Nach der Verfassung von 1867 verblieben ihm verschiedene Vorrechte (so genannte Prärogativen der Krone ) über die sein Parlament (der Reichsrat ) keine Mitbestimmung hatte. Dies betraf vor Heeres- und Außenpolitik