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Kammer


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Der Begriff Kammer (v. lat.: camera aus griech.: kamára ) bezeichnet
  1. einen kleinen Wohnraum
  2. in der Biologie ein bestimmter durch Scheidewände Hohlraum eines Organs ( Herzkammer )
  3. in der Technik ein für bestimmte Vorgänge vorgesehener Raum Brennkammer Nebelkammer )
  4. in der Waffentechnik die Kammer für Patronen
  5. im Bergbau ein durch Abbau entstehender Raum
  6. in der Jägersprache ein bestimmter Raum im Tierbau
  7. im Verfassungswesen eine gesetzgebende Körperschaft
  8. im Rechtswesen ein aus verschiedenen Richtern zusammengesetztes Organ der Rechtsprechung (sog. Spruchkörper vgl. Strafkammer Zivilkammer ) z.B. Kammer für Handelssachen siehe Kammer (Gericht)
  9. einen veralteten Ausdruck für Regierung
  10. eine berufsständische Körperschaft (u.a. Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer Landwirtschaftskammer Ärztekammer)

siehe auch: Kammerton




Bücher zum Thema Kammer

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