Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik die im Gegensatz zur Kirchenmusik für die fürstliche "Kammer" also den Gebrauch bestimmt war. Erst im Laufe des entstand die Eingrenzung des Begriffs auf reine besetzte Instrumentalmusik .
Unter Kammermusik wird heute die Musik kleine Instrumental- Ensembles im Gegensatz zur Musik für Orchester verstanden wobei der Übergang zwischen den seit jeher fließend ist - man denke Kammerorchester und - chöre die weder definitiv klein noch groß und recht verbreitet sind.