Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Kampfhunde wurden Hunde bezeichnet die zu Hundekämpfen und eingesetzt wurden. In der aktuellen Diskussion als Kampfhunde Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier American Staffordshire Terrier American Pitbull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet.
Bereits in den Kulturen der Frühzeit Menschheit wurden sehr große Hunde des Mastiff -Typs als Kriegshunde eingesetzt. Griechische und assyrische beispielsweise sandten ihren Kriegern Kriegshunde voraus die gegnerische Feuer auf sich ziehen oder den aufspüren sollten. Häufig trugen sie Messer oder am Halsband um Tod und Verwirrung in gegnerischen Reihen zu tragen.
Im antiken Rom ließ man in Arena Hunde gegen Bären Löwen und auch kämpfen.
Durch modernere Methoden der Kriegsführung wurden im Mittelalter bedeutungslos. Stattdessen wurden sie jetzt Wächter großer Anwesen oder zum Treiben von besonders auch Bullen zum Markt eingesetzt. Daraus sich der blutige Sport des sogenannten Bullenbeißens sich über Jahrhunderte fortsetzte bis er Anfang 19. Jahrhunderts endgültig verboten wurde.
Stattdessen hatten im 18. und 19. Jahrhundert der Hundekämpfe ihre Gezüchtet wurden hierfür Kreuzungen aus den alten Bullenbeißern und Terriern . Das Ergebnis waren schwere starke Hunde dem Temperament und der Schnelligkeit von Terriern. diesen Kämpfen in der Arena (englisch: pit hat der Amerikanische Pit Bull Terrier seinen konnte der Besitzer des Siegers leicht einen oder mehr gewinnen. Kampfhunde kämpften nur in Arena außerhalb verhielten sie sich wie andere auch. Hunde die gegen Menschen aggressiv waren als nicht tauglich für die Pit und von Kämpfen und der Zucht ausgeschlossen - für gewöhnlich getötet.
Ende des 19. und Anfang der 20. Jahrhunderts wurden Hundekämpfe praktisch weltweit verboten. Seither es - abgesehen von illegalen Hinterhofzuchten - Zucht von Hunden für den Einsatz in mehr. Hunde der Bullterrier-Rassen wurden weiter gezüchtet: American Staffordshire Terrier beispielsweise als Wachhund auf der englische Staffordshire Bullterrier einer der beliebtesten Großbritanniens erhielt den Beinamen "nurse dog".
Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht als einem Angriff durch zwei American Staffordshire Terrier Sommer 2000 in Kind getötet wurde. In den wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte das Thema geführt. In kürzester Zeit erließen Bundesländer jeweils unterschiedlich Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen sie durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter die Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch vergrößern sollten.
Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier American Terrier American Pitbull Terrier und Bullterrier außerdem häufig in einer zweiten Liste weitere Rassen wie Tosa Inu Bullmastiff Dogo Argentino Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Mastin Mastino Napoletano Mastiff und weitere. Teilweise wurden auch Fantasierassen Bandog oder Römischer Kampfhund benannt. Ausnahmen bildeten Thüringen das als gefährliche Hunde Hunde definierte sich durch ihr Verhalten als gefährlich erwiesen und Nordrhein-Westfalen wo unter die Verordnung alle Hunde die größer als 40 cm oder schwerer 20 kg waren.
Folgende Auflagen wurden in der Regel Halter dieser Hunde erlassen:
Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führzungszeugnis)
Nachweis der Befähigung des Halters
Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine die Hunde in der Öffentlichkeit
Wesenstest für Hunde
Zugangsverbot z.B. bei öffentlichen Festen in Freibädern Spielplätzen
Sterilisation bzw. Kastration der Hunde
Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip.
Die Wesenstests waren nicht normiert. In Bundesländern führte der bestandene Wesenstest zur Befreiung Maulkorbzwang in anderen nicht. Ein nicht bestandener konnte die Tötung des Hundes zur Folge In Nordrhein-Westfalen musste darüber hinaus beispielsweise ein Interesse für die Haltung der Hunde nachgewiesen Viele Gemeinden erhöhten die Hundesteuer für Kampfhunde teilweise auf den zehn- bis zwanzigfachen Satz Tierheime füllten sich mit hunderten von kaum Tieren.
Folge der Verordnungen war eine Fülle Klagen betroffener Hundehalter und -züchter die bei Oberverwaltungsgerichten beispielweise von Schleswig-Holstein Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Erfolg führten. Die Hundeverordnungen wurden Teilen oder ganz für nichtig erklärt überwiegend der Begründung dass so tiefreichende Eingriff in Rechte der Bürger nicht auf dem Verordnungswege zulässig seien. Einige Bundesländer erließen daraufhin andere verzichteten unter Berufung auf die ohnehin allgemeine Gefahrenabwehrverordnung .
Am 21. April 2001 erließ der Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" zum einen die Einfuhr zum anderen die von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier American Staffordshire-Terrier Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.
Gegen dieses Gesetz richtete sich eine die vom Bundesverfassungsgericht am 16. März 2004 entschieden wurde. Danach ist das Importverbot verfassungswidrig dagegen verstoße das Zuchtverbot gegen die da eine solche Regelung Ländersache sei. ( Text des Urteils )
Ziel der Hundeverordnungen ist es durch der genannten Kampfhunderassen denen eine erhöhte Gefährlichkeit wird für eine erhöhte Sicherheit der Bevölkerung erreichen.
Gegner der Hundeverordnungen - darunter u.a. Kynologen Erik Zimen Dorit Feddersen-Petersen und Günther Bloch aber die Gewerkschaft der Polizei und die Bundestierärztekammer - argumentieren dass es keine gefährlichen gebe sondern die Gefährlichkeit eines Hundes nur Einzelfall einzuschätzen sei. Insofern werde die durch Verordnungen angestrebte Sicherheit der Bevölkerung verfehlt und die mit den Verordnungen verbundenen Eingriffe in Rechte der betroffenen Hundehalter und -züchter nicht Sinnvoll sei es vielmehr von jedem Hundehalter Befähigungsnachweis zu verlangen da gefährlich Hunde nicht sondern von ihren Halten erzogen würden. Zudem eine Haftpflichversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde Mikrochip gefordert.