Jeder der Kantone hat eine eigene und eigene gesetzgebende vollziehende und rechtsprechende Behörden. Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat Kantonsrat Parlament). Dieses hat je nach Kanton 58 200 Parlamentssitze. Die Kantonsregierung (Regierungsrat Regierung Staatsrat) je nach Kanton aus fünf bis neun Alle Bereiche die nicht von der schweizerischen dem Bund zugewiesen bzw. von einem Bundesgesetz werden gehören in die Kompetenz der Kantone Organisation Schulwesen Gesundheitswesen Planungs- und Baurecht Polizeiwesen Notariatswesen kantonales und kommunales Steuerrecht u. a.). Kantone ihrerseits können ihren Gemeinden auch Autonomie gewähren. Das Mass der Autonomie ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Stichwort: Föderalismus
In zwei Kantonen Glarus sowie Appenzell Innerrhoden bestimmt das Volk in Form der Landsgemeinde ihre Kantonsvertreter und entscheidet über Sachfragen. allen anderen Kantonen werden Wahlen und Abstimmungen die Urne abgewickelt.
Die übliche Reihenfolge der Kantone (siehe Liste ) ist in der Bundesverfassung festgelegt. Sie hat jedoch einen viel Ursprung. In der Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte standen die Städte Zürich Bern und in der Hierarchie vor den Landkantonen. Die Kantone stehen in der Reihenfolge ihres Beitritts.
Bemerkungen: 1 Stand: 31. Dezember 2001 Bundesamt für Statistik 2 km² 3 Einwohner pro km² Stand 2000 4 Sitz der Regierung und des Parlaments der Justiz ist Trogen.
Die zweibuchstabigen Kantonsabkürzungen sind verbreitet sie u.a. bei den KFZ-Kennzeichen verwendet und sind auch in der ISO 3166-2:CH verwendet (mit dem Präfix "CH-" z.B. für den Kanton Schwyz).