Gesetzgebende Behörde ist der Landrat der vom Volk gemäss Verhältniswahlrecht auf Jahre gewählt wird und 64 Mitglieder umfasst. Verfassungs- und Gesetzesänderungen unterliegen obligatorisch der Gegen Landratsverordnungen können 300 Wahlberechtigte das Referendum und sie somit der Volksabstimmung zuführen. Mittels können 300 Wahlberechtigte auch den Erlass die oder die Aufhebung von Verfassungs- Gesetzes- oder vorschlagen welche darauf der Volksabstimmung zu unterbreiten Mittels Volksinitiative kann auch die Abberufung einer verlangt werden. Im Folgenden die Sitzzahl nach den von 2004 (in Klammer die Resultate von 2000 1996)
Uri hat ein Obergericht für den Kanton diesem untergeordnet zwei Landgerichte (für das und das Urserntal). Ferner kennt es Spezialgerichte das Versicherungsgericht und das Jugendgericht neuerdings auch Verwaltungsgericht.
Uri kennt Einwohnergemeinden Kirchgemeinden und Ortsbürgergemeinden. Einwohnergemeinde ist die Trägerin der lokalen Selbstverwaltung. existieren zahlreiche Genosssamen (Genossenschaften). Für die Einwohnergemeinden siehe auch: Gemeinden des Kantons Uri